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Kommt die Feuerwehr auch bei Wespen und Bienen?
Wespen, Bienen und ähnliche Insekten, (sogenannte Hymenopteren) stellen keine Gefahr dar. Alle Hymenopteren können stechen. Dies ist zwar schmerzhaft, jedoch in der Regel nicht besonders gefährlich oder gar tödlich. Lediglich für Menschen mit Insektengiftallergie (2- 3% der Bevölkerung) können Stiche schwerwiegende Folgen haben. Hymenopteren üben eine wichtige Bestandsregelung bei Ernte- und Forstschädlingen aus und bestäuben zahlreiche Wild- und Kulturpflanzen. Wespen unterstehen dem allgemeinen Schutz, eine Vielzahl von Arten sogar einem besonderen Schutz. Das heißt, ohne einen triftigen Grund dürfen Nester nicht entfernt werden. Bei der Umsiedelung oder gar Beseitigung eines Hornissen- oder Hummelnestes ist ein Antrag auf Befreiung von den artenschutzrechtlichen Verboten erforderlich.
In den Sommermonaten gehen immer wieder Anfragen bei uns ein, dass insbesondere Wespen- oder Hornissennester entfernt bzw. umgesetzt werden sollen. Dies ist grundsätzlich keine Pflichtaufgabe der Feuerwehr. Diese kann Nester - gegen Kostenersatz - nur unter der Voraussetzung umsetzen, dass das Nest eine unmittelbare Gefahr für Menschen darstellt (z.b. wenn das Nest an einem Spielgerät auf einem Kinderspielplatz oder direkt in einem Wohngebäude gebaut wurde). Ansonsten kann die Aufgabe der Umsetzung eines solchen Nestes auch von einem gewerblichen Kammerjäger wahrgenommen werden. Zu bedenken ist hierbei aber Grundsätzlich, dass die Nester umgesetzt und nicht zerstört werden sollen und dass verschiedene Arten auch unter Naturschutz stehen.
Hymenopteren leben nur wenige Monate, daher kann man die Nester im Herbst problemlos entfernen und umsiedeln, sie sind um diese Jahreszeit verlassen und stellen keine Gefahr mehr dar.
Bienen, Hummeln, Wespen und Hornissen
Jeden Sommer häufen sich die Klagen über Bienen, Hummeln, Wespen und Hornissen. An süßem naschende Wespen oder ein Hummelnest im Schulhof sind einige Beispiele solcher Konflikte. Alle sozialen Wespen- und Hummelarten bilden im Gegensatz zu der Honigbiene ein nur für wenige Monate bestehendes Volk. Häufig ist nicht bekannt, dass Wespen durch die Bejagung von Ernte- und Forstschädlingen eine ökologisch und ökonomisch wichtige Bestandsregulation ausüben.
Der Bekämpfung störender Nester sind jedoch Grenzen gesetzt, denn die Hornissen (Vespa crabro) und die Hummeln (Bombus spec.) sind nach § 20 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützt. Sie dürfen grundsätzlich nicht ohne besondere Genehmigung durch die Obere Naturschutzbehörde bekämpft werden.